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Winterreifen und Winterreifenpflicht – was Autofahrer wissen sollten

Winterreifen und Winterreifenpflicht – was Autofahrer wissen sollten

Der Winter steht vor der Tür und damit stellen sich Autofahrer in ganz Deutschland wieder eine oder mehrere dieser Fragen: Wann sollte man von Sommer- auf Winterreifen wechseln? Was muss ich bei Winterreifen beachten? Und welche gesetzlichen Vorgaben sind wirklich relevant?

Reifen Simon, Ihr Reifenspezialist für Trier und die Region, klärt Sie über alles Wichtige und die Vorteile der richtigen Winterbereifung auf.

Was sind Winterreifen? Welche Vorteile haben Winterreifen?

Winterreifen sind Reifen, die speziell für kalte Wetterbedingungen entwickelt wurden. Die Gummimischung ist dabei auf die niedrigen Temperaturen ausgelegt und bleibt flexibel, was die Bodenhaftung verbessert. Zudem verfügen Winterreifen über ein tieferes Profil im Vergleich zu Sommerreifen und Ganzjahresreifen, meist mit speziellen Lamellen, die ebenfalls zur besseren Traktion in Matsch und Schnee beitragen sowie das Aquaplaning-Risiko verringern.

Die Hauptvorteile von Winterreifen auf einen Blick:

  • verbesserte Traktion

Winterreifen bieten aufgrund ihres angepassten Profils, welches Wasser, Matsch und Schnee besser ableitet, eine bessere Traktion. In Kombination mit einer temperaturbeständigen Gummimischung, die anders als die von Sommerreifen und Ganzjahresreifen bei Kälte weniger verhärtet, wird die Bodenhaftung maßgeblich verbessert. Ihr Auto hat also spürbar mehr Grip, gerät nicht so schnell ins Rutschen oder hat durchdrehende Räder.

  • verkürzter Bremsweg

Gummimischung und Spezialprofil der Winterbereifung haben nicht nur auf die Bodenhaftung Auswirkung, sondern ebenso auf den Bremsweg. In den für Winterreifen vorgesehenen Bedingungen haben diese einen deutlich kürzeren Bremsweg im Vergleich zu Sommer-, aber auch Ganzjahresreifen. Und wann Sie mit Ihrem Auto stehen bleiben, ist maßgeblich für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr.

  • mehr Grip bei gleichem Rollwiderstand

Winterreifen galten lange Zeit als „Spritfresser“. Grund dafür war das Profil, welches in den vergangenen Jahrzehnten jedoch umfassend weiterentwickelt wurde. Heute verfügen Winterreifen bei erhöhter Bodenhaftung in winterlichen Bedingungen über einen geringen Rollwiderstand, der nahezu dem von Sommerreifen entspricht. Entscheidender für den Kraftstoffverbrauch ist der Luftdruck der Reifen: Ist dieser zu gering, könnte sich der Rollwiderstand und damit der Verbrauch erhöhen (auch bei Sommerreifen!).

Woran erkenne ich Winterreifen?

Winterreifen sind mit dem sogenannten Alpine-Symbol gekennzeichnet. Dieses befindet sich auf der Reifenflanke und stellt einen Berggipfel dar, in dessen Mitte sich eine Schneeflocke befindet. Diese Kennzeichnung ist seit 2018 für alle neu produzierten Ganzjahres- und Winterreifen verpflichtend. Zusätzlich findet sich häufig auch noch die Kennzeichnung „M+S“ (Matsch und Schnee) auf der Reifenflanke. M+S ist als alleinige Kennzeichnung von Winterreifen allerdings nicht mehr zulässig. Mehr dazu im Abschnitt „Vorsicht: Neues Winterreifen-Gesetz ab 01. Oktober 2024“.

 

Gibt es eine Winterreifenpflicht?

In vielen Ländern gibt es klare gesetzlichen Vorgaben zur Verwendung von Winterreifen in bestimmten Monaten. In Deutschland gibt es eine solche generelle Winterreifenpflicht aktuell nicht. Stattdessen besteht eine sogenannte situationsabhängige Winterreifenpflicht. Dies bedeutet laut §2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung, dass bei „Glatteis, Schneematsch, Eis- oder Reifenglätte“ eine entsprechende Bereifung (Winterreifen) vorgeschrieben ist. Abseits dessen gibt der Gesetzgeber eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm für Winterreifen vor.

Einen klar gesetzten Zeitpunkt, ab dem Sie mit Winterreifen fahren müssen, gibt es damit nicht. Sollten Sie allerdings bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen unterwegs sein, drohen Bußgelder. Im schlimmsten Fall werden bei einem Unfall aufgrund von grober Fahrlässigkeit Versicherungsleistungen gekürzt. Selbst bei unverschuldeten Unfällen kann dies der Fall sein, sollten Sie nicht mit der nötigen Bereifung unterwegs sein.

Wann sollte ich von Sommerreifen auf Winterreifen wechseln?

Vielen dürfte die „O bis O“-Regel bekannt sein, die dazu rät, von Oktober bis Ostern Winterreifen aufzuziehen. Dies ist jedoch nicht viel mehr als eine Faustregel, die nicht der Realität entspricht. Um die Vorteile von Winterreifen vollumfänglich nutzen zu können, empfehlen wir Ihnen, diese erst bei konstant niedrigen Temperaturen (unter 7°C) aufzuziehen. Aus gutem Grund: Bei höheren Temperaturen kann die Leistung von Sommerreifen mithalten bzw. bietet einen verkürzten Bremsweg.

Machen Sie Ihren Reifenwechsel abhängig von den aktuellen Wetterverhältnissen. Halten Sie deshalb gerne mit uns Rücksprache oder vereinbaren Sie schon heute einen Reifenwechsel-Termin in unserer Werkstatt in Trier. Beachten Sie dabei, dass es in Reifenwechsel-Perioden zu Wartezeiten kommen kann.

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Vorsicht: Neues Winterreifen-Gesetz ab 01. Oktober 2024

Für viele könnte es in diesem Winter auf deutschen Straßen zu einer bösen Überraschung kommen. Der Grund: Ab dem 01. Oktober 2024 gelten für Winterreifen neue Gesetze. Ab diesem Zeitpunkt sind als Winter-Bereifung nur noch Reifen zugelassen, die über das Alpine-Symbol verfügen. Eine alleinstehende „M+S“-Kennzeichnung genügt damit nicht mehr. Dies betrifft in der Regel Winterreifen, die vor 2018 hergestellt wurden.

Sie wissen nicht, wie alt Ihre Winterreifen sind? Dann prüfen Sie die DOT-Nummer an der Reifenflanke. Diese endet mit vier Zahlen, die Kalenderwoche und Jahr angeben. 1421 steht somit für eine Reifenherstellung in der 14. Kalenderwoche im Jahr 2021. Sollte die DOT-Nummer mit 18 oder einer niedrigeren Zahl enden und sich kein Alpine-Symbol an der Reifenflanke befinden, sind Ihre Winterreifen nicht mehr zulässig für den Einsatz.

Was droht bei Missachtung der neuen Regelung?

Sollten sie bei winterlichen Straßenverhältnissen, die eine Winter-Bereifung nötig machen, keinen Reifensatz mit Alpine-Symbol fahren, droht ein Bußgeld von mindestens 60,- Euro und ein Punkt in Flensburg. Sollten zudem andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet worden sein, sind 80,- bzw. 100,- Euro fällig.

Ausgenommen von dieser Winterreifenpflicht sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder und Sonderfahrzeuge wie motorisierte Kraftfahrzeuge.

Fazit: Das sollten Sie beachten

Winterreifen sind ein unverzichtbarer Bestandteil Ihrer Fahrzeugausstattung während der kalten Monate. Sie bieten nicht mehr nur mehr Sicherheit auf winterlichen Straßen, sondern erfüllen auch die gesetzlichen Anforderungen. Achten Sie beim Kauf gebrauchter Reifen unbekannten Alters also unbedingt auf das Alpine-Symbol, welches seit dem 01. Oktober 2024 für alle Winterreifen verpflichtend ist. Wenn möglich, kaufen Sie sich neue Winterreifen mit ausreichender Profiltiefe. Auch der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen  ein Mindestprofil von 4 mm statt der gesetzlichen Mindestprofiltiefe von 1,6 mm sowie ein Austausch der Winterreifen nach spätestens sechs Jahren.

Wenn Sie Fragen zum Reifenwechsel, Winterreifen oder einer anderen Werkstattleistung haben, steht Ihnen das Team von Reifen Simon in Trier gerne telefonisch über unser Kontaktfeld zur Seite.

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